Feuerwerk

Sollten Sie Silvester in Dänemark verbringen, gilt es folgende Regeln zu beachten:

Mit Rücksicht auf ihre Haustiere (Hunde) verbringen viele Ferienhausgäste den Silvesterabend im Inneren ihres Ferienhauses, um dem Lärm und Licht von Feuerwerkskörpern aus dem Weg zu gehen. Der Grundeigentümerverband bittet Sie daher, die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu vermeiden oder einzuschränken.

  • Die Einfuhr von Feuerwerksartikeln ist verboten.
  • Feuerwerk darf nur in der Zeit vom 27. Dezember bis einschließlich 1. Januar verwendet werden.
  • Der Mindestabstand für den Gebrauch von Feuerwerksartikeln zu Häusern mit Reetdach, zu Nadelgehölzen, Heideflächen oder anderer brennbarer Vegetation beträgt 100 Meter.
  • Der Mindestabstand für den Gebrauch von Silvesterraketen zu Häusern mit Reetdach, zu Nadelgehölzen, Heideflächen oder anderer brennbarer Vegetation beträgt 200 Meter.
  • Der Mindestabstand für den Gebrauch von Silvesterraketen zu Fenstern, Türen und anderen Gebäudeöffnungen beträgt 10 Meter.
  • Wenn Sie Raketen in Windrichtung abfeuern, sind diese Abstände zu verdoppeln.
  • Im Übrigen gelten natürlich dieselben Sicherheitsempfehlungen wie in Deutschland.

5 Ratschläge

  1. Benutzen Sie Schutzbrillen.
  2. Benutzen Sie nur zugelassene (mit SIK oder CE Nummer), keine selbstgebastelten oder illegalen Artikel.
  3. Halten Sie Feuerwerk niemals in der Hand.
  4. Halten Sie Sicherheitsabstand, beugen Sie sich niemals über das Feuerwerk.
  5. Gehen Sie niemals zu einem Blindgänger zurück.

Weitere Informationen auf Dänisch, siehe: Sikkerhedsstyrelsens hjemmeside sowie Borger.dk/fyrvaerkeri

 

 

grundejer.fyrmarken@gmail.com

 

www.fyrmarken-sivbjerg.dk